Verfahrensdokumentation (VFD)
Die Verfahrensdokumentation dient dazu, nachweisen zu können, dass bei der Verarbeitung von digitalen Dokumenten die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB), der Abgabenordnung (AO) und den GoBD für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten sowie Belegen erfüllt sind
Ablauf:
Die Erstellung der Verfahrensdokumentation erfolgt in sechs Phasen:
1. Erstgespräch
In einem ersten Gespräch wird dem Auftraggeber der Inhalt einer Verfahrensdokumentation dem Grunde nach erläutert und der Umfang des Auftrags direkt mit dem Auftraggeber geklärt. Hierzu gehört auch die Klärung, welche einzelnen Bereiche der Verfahrensdokumentation Relevanz für das Unternehmen des Auftraggebers haben. Es werden die Daten des Unternehmens erhoben.
2. Feststellung des Ist-Zustandes
Zunächst wird ermittelt, wie die einzelnen, für eine Verfahrensdokumentation relevanten Prozesse bislang im Unternehmen gehandhabt wird. Außerdem werden fehlende Prozesse festgestellt, die einer Verfahrens Dokumentation auftauchen müssen.
3. Feststellung des Sollzustandes
Um eine Verfahrens Dokumentation zu erstellen, die den Ansprüchen an die GOBD genügt, Werden alle bestehenden und fehlenden Prozesse bewertet und gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert, wie die Prozesse zur Sicherung der Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen des Auftraggebers in Zukunft ablaufen müssen. Hierbei werden auch die möglichen Schnittstellen der eigenen Hard- und Software Im Unternehmen unter die Lupe genommen und so Potenzial für die vereinfachte Kommunikation mit dem Steuerberater ermittelt.
4. Definition der Prozesse zum Erreichen des Sollzustandes
Um zu klären, wie die Sollzustände erreicht werden, werden die Prozesse hierfür definiert und wer, mit wem, was, bis wann zu erledigen hat.
5. Begleitung der Prozesse zum Erreichen des Sollzustandes
Während die neuen Prozesse definiert und implementiert werden, steht der Auftraggeber dem Auftragnehmer begleitend zur Verfügung. Am Ende dieser Phase werden die neuen Prozesse evaluiert und mit den Sollzuständen abgeglichen.
6. Dokumentation der Prozesse (Verfahrensdokumentation)
Als letztes wird die Verfahrensdokumentation anhand der dann aktuellen Prozesse erstellt.
Audit: Nach Ablauf von zwölf Monaten wird ein Audit durchgeführt, um die Verfahrensdokumentation auf den neuesten Stand zu bringen.
Warum sich eine Verfahrensdokumentation lohnt
Vorteil:
Durch die strukturelle Überprüfung und Neuordnung der Prozesse mit steuerlicher Relevanz wird nicht nur eine steuerliche Verpflichtung erfüllt. Das Unternehmen kann durch die Neustrukturierung Prozesse verschlanken, absichern und sich einen Überblick über die einzelnen Bereiche verschaffen, für die die Verfahrensdokumentation erstellt wird.
Das spart dem Unternehmen nicht nur Ärger mit dem Finanzamt, sondern tatsächlich Zeit und Geld.
Honorar
Tagessatz: 1.680,00 Euro
Halbtagessatz: 865,00 Euro
Stundensatz: 220,00 Euro
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Geschäftsführer Christoph Hussy.